Justizposse aus Krähwinkel: Prozess gegen Aktivistin in Graz vertagt.
Graz, 6.5.2018, High-Noon! Prozess gegen Umweltaktivistin Betty Baloo soll nun stattfinden!
Nun – um es gleich vorweg zu nehmen: Lang hat der Prozesstermin nicht gedauert. Nachfolgend eine kurze Schilderung (das ist keine Anspielung auf Schilda).
Nachdem die Filz-Schleusen (alles abgeben und durchsuchen lassen!) überwunden sind, befindet man sich im schönen Gebäude der alten Postverwaltung in Graz, Marburgerkai 49. Da wir die Post nicht mehr brauchen – Gerichte aber schon, ist das Gebäude nun das Gebäude des Landesgerichts für Zivilrechtssachen. Die Verhandlung ist im Zimmer 42 – auch als „Saal F2“ bezeichnet, angesetzt.
Geschätzte 20 Personen haben sich als Prozessbeobachter eingefunden, um Betty Baloo (Karin Rausch) beizustehen. Pünktlich beginnt die Verhandlung. Das Verhandlungszimmer ist – eben ein Zimmer, aber es finden fast alle Zuseherinnen und Zuseher einen Sessel zum setzen. Fernsehmonitor gibt es keinen. Dieser Umstand ist deswegen erwähnenswert, da der Hauptanklagepunkt gegen Karin sich auf ein Video bezieht.
Die Verhandlung beginnt mit gemurmelten Litaneien der vorsitzenden Richterin in ein Diktaphon – manche Wörter des „Gebets“ sind auch tatsächlich zu verstehen. Die Richterin diktiert sich die Fakten der Verhandlung in ihr Aufnahmegerät. Das Ende des Gemurmels scheint die Frage nach dem Hauptvorwurf beinhaltet zu haben.
Nun stellt sich heraus, dass das Video, das einen zentralen Beleg darstellt, dem Gericht nicht zur Verfügung steht. Dienstbeflissen bietet sich die Anklage an, eine privat mit dem Handy von einem Bildschirm abgefilmte Aufnahme des betreffenden Videos der Frau Richterin auf seinem Handy anschauen zu lassen. Dazu kommt es aber nicht (ist vielleicht selbst der Frau Richterin etwas zu seltsam erschienen: Ich und mein Freund schauen Video – die anderen dürfen nicht …).
Es werden schnell noch einmal die Anklagepunkte festgehalten und die Verhandlung auf den 22.6.2018, 11:00-13:00 im Gleichen „Saal“ vertagt.
Zu klären wäre gewesen, ob das Kommentieren von Szenen eines Videos den Sachverhalt der wahrheitswidrigen Behauptung erfüllt und diese Behauptung, die im Rahmen einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde geäußert wurde, da sie sich auf das Personal einer Firma bezieht, den Sachverhalt der Ehrenbeleidigung und Rufschädigung darstellt. Wie zu sehen: Eine hoch komplexe Angelegenheit
Und sehr frech! Da beschwert sich jemand bei der Datenschutzbehörde wegen nicht genehmigter Videoaufnahmen und beschreibt dabei auch noch die Szenen mit eigenen Worten! Wir sind hier ja nicht in Chicago! Bei uns beschwert sich, wenn schon, die Obrigkeit – aber nicht jeder dahergelaufene! Und ein bisschen auf die Finger klopfen als Übergriff zu bezeichnen, das geht im Land der „g’sunden Watschen“ natürlich überhaupt nicht!
… und die Moral von der Geschicht‘? Komme nicht vor Gericht! Außer du hast Zeit und Geld im Überfluss.
… und um nicht vor Gericht zu müssen gewöhne Dir eines ab: Zivilen Widerstand! Der ist nur etwas für Sonntagsreden und für ferne Regime.
Graz, 6.4.2018, W.Friedhuber